Klasse B/B197

WAS MAN MIT DER KLASSE B FAHREN DARF

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse max. 3.500 kg
  • Anhänger zulässigen Gesamtmasse max. 750 kg
  • Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse wenn zulässige Gesamtmasse Fahrzeugkombination weniger als 3.500 kg
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland; Motorleistung mehr als 15 kW ab 21

ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestalter: 17(Begleitetes Fahren), 18

DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG 

Zu je 90 Minuten:

  • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff
  • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

  • Grundausbildung (Fahrstunden variabel, je nach Bedarf) und Sonderfahrten
  • 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten

DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG bei B197

  • Grundausbildung (Fahrstunden variabel, je nach Bedarf) und Sonderfahrten
  • 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten
  • Während der praktischen Ausbildung mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B.
  • Testfahrt (mit dem Fahrlehrer)
  • Eine mindestens 15-minütige Testfahrt mit einem Schaltfahrzeug der Klasse B zum Nachweiß der Schaltkompetenz.

Danach kann die praktische Prüfung beim Tüv auf einem Automatikfahrzeug abgelegt werden. Nach bestehen dürfen auch Schaltfahrzeuge gefahren werden.

WAS MAN MIT DER KLASSE BE FAHREN DARF

  • Anhänger bis zulässige Gesamtmasse <3500kg

ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN

  • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
  • Mindestalter: 17 (Begleitetes fahren),18 Jahre

    DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

    • Grundausbildung (Fahrstunden variabel, je nach Bedarf) und Sonderfahrten

    • 3 Überlandfahrten / 1 Autobahnfahrten / 1 Nachtfahrten

    Klasse BE

    Klasse L

    WAS MAN MIT DER KLASSE L FAHREN DARF

    • Zugmaschinen,  für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bis max. 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, sowie selbstfah-rende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis max. 25 km/h

    ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN

    • Mindestalter: 16 Jahre

      DIE Theoretische MINDESTAUSBILDUNG

      Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

      • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

      Bei Erweiterung:

      • 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Zusatzstoff

      DIE Praktische MINDESTAUSBILDUNG

      Eine praktische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben.

      WAS MAN MIT DER KLASSE B MIT DER SCHLÜSSELZAHL 196 (KURZ: B196) FAHREN DARF

      • Krafträder (auch mit Beiwagen) max. 125 ccm, Motorleistung, max. 11 kW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg . 

      • Die Regelung berechtigt nur zu Fahrten im Inland.

      ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN/Befristungen/Einschlüsse

      • Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: 5 Jahre Klasse B
      • Mindestalter: 25 Jahre

      DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG 

      Zu je 90 Minuten:

      • 4 klassenspezifischer Zusatzstoff (Zweirrad)

      DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

      Zu je 90 Minuten:

      • 5 Übungsstunden

      Es wird keine Prüfung benötigt.

      Klasse B196

      WAS MAN MIT DER PRÜFBESCHEINIGUNG FÜR MOFAS FAHREN DARF:

      • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor, Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn <25 km/h beträgt (Mofas)

      ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN

      • Mindestalter: 15 Jahre

      DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG 

      Zu je 90 Minuten:

      • 6 spezieller Mofa-Unterricht/klassenspezifischen Zusatzstoff (Zweirrad)

      DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

      Bei Einzelausbildungen mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten

      WAS MAN MIT DER KLASSE Am FAHREN DARF

      • Zweirädrige Krafträder Max. 45 km/h. Max.  50 ccm (Verbrennungsmotor) bzw. max 4kW  Nenndauerleistung (Elektroantrieb)

      • Dreirädrige Krafträder Max. 45 km/h. Max. 50ccm (Fremdzündungsmotor) Nutzleistung max. 4kW (Verbrennungsmotor) bzw. max 4kW Nenndauerleistung (Elektromotor)

      ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN

      • Mindestalter: 15 Jahre

        DIE Theoretische MINDESTAUSBILDUNG

        Zu je 90 Minuten:

        • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff 

        • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff

        DIE Praktische MINDESTAUSBILDUNG

        • Grundausbildung (Fahrstunden je nach Bedarf)
        • Keine besonderen Ausbildungsfahrten

        Klasse Am

        Klasse A1

        WAS MAN MIT DER Klasse A1 FAHREN DARF:

        • Krafträder (auch mit Beiwagen)  Hubraum bis 125 ccm, Motorleistung >11 kW, Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg

        • Dreirädrige Kraftfahrzeuge: Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Leistung bis zu 15 kW.

        ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN

        • Mindestalter: 16 Jahre

        DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG 

        Zu je 90 Minuten:

        • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff 

        • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff

        DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

        • Grundausbildung (Fahrstunden variabel, je nach Bedarf) und Sonderfahrten
        • 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten

        WAS MAN MIT DER KLASSE A2 FAHREN DARF

        • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Leistung max. 35 kW Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

        ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN

        • Mindestalter: 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)

          DIE Theoretische MINDESTAUSBILDUNG

          Zu je 90 Minuten:

          • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff 

          • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff

          DIE Praktische MINDESTAUSBILDUNG

          • Grundausbildung (Fahrstunden variabel, je nach Bedarf) und Sonderfahrten

          • 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten

          Klasse A2

          Klasse A

          WAS MAN MIT DER Klasse A FAHREN DARF:

          • Krafträder (auch mit Beiwagen) mehr als 50 ccm oder bbH. mehr als 45 km/h

          • Dreirädrige Kraftfahrzeuge Leistung mehr als 15 kW mehr als 50 ccm

          ERTEILUNGSVORAUSSETZUNGEN

          • 24 Jahre bei Direkteinstieg

          • 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A

          DIE THEORETISCHE MINDESTAUSBILDUNG 

          Zu je 90 Minuten:

          • Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff 

          • Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 4 klassenspezifischer Zusatzstoff

          DIE PRAKTISCHE MINDESTAUSBILDUNG

          • Grundausbildung (Fahrstunden variabel, je nach Bedarf) und Sonderfahrten

          • 5 Überlandfahrten / 4 Autobahnfahrten / 3 Nachtfahrten

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